Allgemeine Geschäftsbedingungen


mirror tec GmbH ® Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen

mirror tec GmbH ® Allgemeine Geschäftsbedingungen

Angebote sind stets freibleibend. Zwischenverkauf der angebotenen Waren vorbehalten. Entwürfe und Zeichnungen bleiben unser geistiges Eigentum und dürfen ohne unsere Einwilligung nicht weitergegeben werden.

Aufträge gelten als angenommen, wenn sie ausgeführt oder schriftlich bestätigt sind.

Preisstellung ist stets freibleibend ausschließlich Transportversicherung und Verpackung und gilt ab Lager, bei Maschinen und Zubehör ab Lieferwerk. Es werden die am Tage der Lieferung gültigen Preise berechnet.

Liefertermine sind unverbindlich. Alle Lieferungen erfolgen auf Gefahr des Bestellers, auch bei frachtfreier oder portofreier Lieferung.

Beanstandungen und Mängelrügen müssen nach Erhalt der Ware, spätestens aber innerhalb 6 Tagen schriftlich erklärt werden. Eine Haftung für Glas- und sonstige Schäden wird weder in der Werkstatt noch am Bau übernommen. Beanstandungen von Maßen bei Sonderanfertigungen können nur dann geltend gemacht werden, wenn bei Auftragserteilung eine maßstäbliche Zeichnung eingereicht wurde.

Zahlungsbedingungen sind, wenn nicht Barzahlung vereinbart ist, innerhalb 7 Tagen 2 % Skonto oder innerhalb 21 Tagen netto Kasse nach Rechnungsdatum, jedoch nur auf reine Warenlieferung. Skontoabzüge auf Löhne oder Sonderanfertigungen werden nicht anerkannt. Beträge unter 50,-- € verstehen sich netto ohne Abzug und sind sofort zahlbar. Kleinstaufträge werden mit einem Mindermengenzuschlag versehen. Zielüberschreitungen berechtigen uns zur Berechnung von Verzugszinsen. Sollten uns trotz Einräumung eines Warenkredites Tatsachen bekannt werden, die eine Minderung der Kreditwürdigkeit des Bestellers bedeuten, oder bei Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, sofortige Barzahlung, Rückgabe der gelieferten Ware oder bei Weiterverkauf Abtretung der aus dem Verkauf entstandenen Forderung, Bekanntgabe des Namens, Höhe der Forderung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Ist die Lieferung noch nicht ausgeführt, so sind wir berechtigt, vom Liefervertrag zurückzutreten, ohne dass damit auf Ersatzansprüche aus entgangenem Gewinn oder Materialverlust verzichtet wird.

Eigentumsvorbehalt: Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Unsere Lieferungen erfolgen nur unter verlängertem und erweitertem Eigentumsvorbehalt.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Winsen/Luhe als zuständiges Amtsgericht frür den Sitz der Gesellschaft bei Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens.

Andere Bedingungen haben nur Gültigkeit, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt, bzw. anerkannt sind. Dies gilt insbesondere für mündliche Vereinbarungen.

Vertreter sind nur mit einer diesbezüglichen Vollmacht inkassoberechtigt.


Seevetal, 1. Oktober 2010